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   OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21   

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https://dejure.org/2022,6375
OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21 (https://dejure.org/2022,6375)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.01.2022 - 2 WF 96/21 (https://dejure.org/2022,6375)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Januar 2022 - 2 WF 96/21 (https://dejure.org/2022,6375)
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    Antrag auf Aufhebung einer Ehe und hilfsweise deren Scheidung; Beschwerde gegen die Festsetzung eines Verfahrenswerts; Zusammenrechnung von Hilfsantrag und Hauptantrag; Begriff "derselbe Gegenstand"; Unterschiedliche rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen für ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGHZ 43, 31 [33] = NJW 1965, 444 ; RGZ 145, 164 [166]; BGH, NJW-RR 2003, 713 unter II; Hartmann, KostenG, 33. Aufl., § 19 GKG Rdnr. 10; Schneider/Herget, Streitwertkomm. für den Zivilprozess, 11. Aufl., Rdnrn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth, § 5 Rdnr. 48)." (BGH v. 6.10.2004, IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 ).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGHZ 43, 31 [33] = NJW 1965, 444 ; RGZ 145, 164 [166]; BGH, NJW-RR 2003, 713 unter II; Hartmann, KostenG, 33. Aufl., § 19 GKG Rdnr. 10; Schneider/Herget, Streitwertkomm. für den Zivilprozess, 11. Aufl., Rdnrn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth, § 5 Rdnr. 48)." (BGH v. 6.10.2004, IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 ).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGHZ 43, 31 [33] = NJW 1965, 444 ; RGZ 145, 164 [166]; BGH, NJW-RR 2003, 713 unter II; Hartmann, KostenG, 33. Aufl., § 19 GKG Rdnr. 10; Schneider/Herget, Streitwertkomm. für den Zivilprozess, 11. Aufl., Rdnrn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth, § 5 Rdnr. 48)." (BGH v. 6.10.2004, IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 ).
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21
    Eine Zusammenrechnung hat grundsätzlich nur dort zu erfolgen, wo durch das Nebeneinander von Klage und Widerklage eine "wirtschaftliche Werthäufung" entsteht (vgl. dazu BGH, NJW-RR 1987, 1148 ; Smid, in: Musielak, ZPO , 3. Aufl., § 5 Rdnrn. 1 u. 13), beide also nicht das wirtschaftlich identische Interesse betreffen (BGH, NJW-RR 1991, 186 ; Schumann, NJW 1982, 2800 [2802]).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 5 WF 40/01

    Streitwert in Ehesachen; maßgebender Zeitpunkt; Erhöhung wegen außergewöhnlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21
    Eine Ansicht sieht in dem Antrag auf Eheaufhebung einerseits und Ehescheidung andererseits verschiedene Gegenstände und gelangt so zu einer Verdoppelung des Wertes der Ehesache bei einer Kombination von Eheaufhebungs- und Ehescheidungsantrag in Form des Haupt- und Hilfsantrages (z.B. OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 255 ; Scheider in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § 39 FamGKG Rn. 7; Türck-Brocker in Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG , § 43 Rn. 83; Schneider, NZFam 2015, 551; Groß/Eder in: Schnitzler, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht, 5. Auflage 2020, § 37 Rn. 266-274; Jungbauer, Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Rn. 265).
  • RG, 25.09.1934 - III B 11/34

    Wann betreffen wechselseitig eingelegte Rechtsmittel denselben Streitgegenstand?

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGHZ 43, 31 [33] = NJW 1965, 444 ; RGZ 145, 164 [166]; BGH, NJW-RR 2003, 713 unter II; Hartmann, KostenG, 33. Aufl., § 19 GKG Rdnr. 10; Schneider/Herget, Streitwertkomm. für den Zivilprozess, 11. Aufl., Rdnrn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth, § 5 Rdnr. 48)." (BGH v. 6.10.2004, IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 ).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2023 - 5 UF 102/22

    Eheaufhebung wegen Verschweigen des Vorhandenseins von minderjährigen Kindern

    Auf die Frage, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen und auch die Rechtsfolgen sich unterscheiden, kommt es nicht an (vgl. KG vom 05.02.2010 - 19 WF 66/09, juris Rn. 3; anders OLG Hamburg vom 04.01.2022 - 2 WF 96/21, juris Rn. 13; OLG Zweibrücken vom 27.06.2001 - 5 WF 40/01, juris Rn. 9).
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